Berufsbildungswerk SachsenBerufsbildungswerk Sachsen

Übergangsqualifizierung

An einer Übergangsqualifizierung können körperbehinderte oder chronisch kranke Jugendliche teilnehmen,

  • die wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung nicht ausbildungsfähig sind
  • wenn eine Berufsausbildung für sie im Moment keinen Erfolg verspricht. 

Bei der Übergangsqualifizierung werden praxisnah und individuell berufs- und betriebsorientierte Qualifikationen vermittelt .


Dauer der Übergangsqualifizierung
Die Übergangsqualifizierung dauert bis zu 18 Monate.


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