Körperbehinderte oder chronisch kranke Jugendliche, die wegen ihrer Behinderung oder Erkrankung nicht ausbildungsfähig sind können an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.
Ebenfalls an einer Übergangsqualifizierung können körperbehinderte oder chronisch erkrankte Jugendliche teilnehmen, wenn eine Berufsausbildung für sie im Moment keinen Erfolg verspricht.
Bei der Übergangsqualifizierung vermittelt das Berufsbildungswerk Sachsen praxisnah und individuell berufs- und betriebsorientierte Qualifikationen.
Dauer der Übergangsqualifizierung
Die Übergangsqualifizierung dauert bis zu 18 Monate.
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