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Bürokraft

Bürokraft

Die Bürokraft entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Büros und Verwaltungen. Sie führt bürotechnische und verwaltende Tätigkeiten aus. Ihre Aufgaben liegen in der Erledigung von einfachen Vorgängen in fast allen Abteilungen von Unternehmen, wie beispielsweise die Bearbeitung des Postein- und Postausgangs, die Registratur und Ablage von Schriftgut sowie dem Schriftverkehr mit modernen Kommunikationsmitteln.

Ausbildungsinhalte

Die Bürokraft beherrscht die gängigen Kommunikationstechniken Telefon, Schreibmaschine und PC. Sie kann Texte und Briefe gestalten und Informationen schriftlich und mündlich übermitteln. Aufgrund ihrer kaufmännischen Grundkenntnisse ist sie in der Lage, Aufgaben im Einkauf, im Verkauf und in der Lohn- und Finanzbuchhaltung zu erfüllen.

Bürokräfte können grundsätzlich in allen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, in der öffentlichen Verwaltung, bei freien Berufen und Verbänden tätig werden.

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder vergleichbare Leistungsvoraussetzungen
  • Interesse und Freude an Büroarbeiten
  • Interesse an PC-Arbeit

Besonderheiten

Ausbildungsberuf nach § 64 BiBG

Abschluss und Dauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer Prüfung nach § 64 Berufsausbildungsgesetz vor der Industrie- und Handelskammer Dresden ab.


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