
Elektrogerätefachkräfte führen praktische Tätigkeiten an Schaltungen der Elektronik, Energietechnik, Steuerungs- und Antriebstechnik sowie der PC- und Audiotechnik durch. Sie können mechanische, elektromechanische, elektrische und elektronische Baugruppen zusammenbauen und verdrahten. Außerdem nehmen sie Baugruppen, Geräte und funktional abgegrenzte Anlagenteile anforderungsgerecht in Betrieb. Für sie bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, in der Fertigung, Montage und im Servicebereich.
Zugangsvoraussetzungen
Besonderheiten
Ausbildungsberuf nach § 64 BiBG
Abschluss und Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer IHK-Prüfung zur Elektrogerätefachkraft nach § 64 Berufsbildungsgesetz ab.
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