Anmelden können Sie sich nur bei den Trägern einer Rehabilitationsmaßnahme:
Bei diesen Stellen ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen (Antrag auf berufliche Rehabilitation). Ihre Beraterin oder Ihr Berater des Reha-Trägers klärt mit Ihnen in einer Erstberatung die Voraussetzungen und leitet die erforderlichen Schritte ein.
Der Reha-Träger finanziert die daraufhin empfohlenen Maßnahmen. Für die Zeit der Maßnahmedauer erhalten Sie in den meisten Fällen ein Übergangsgeld oder Leistungen nach ALG II.
Wenden Sie sich bitte in Zweifelsfällen zur Erst-Beratung an die Agentur für Arbeit (Reha-Beratung) oder an die Servicestellen der Rentenversicherungsträger.
Befinden Sie sich derzeit in einer Klinik, können Sie sich auch an den dortigen Kliniksozialdienst wenden.

Ralf Fuhrländer, Leiter des Rehabilitationsbereiches Baden-Württemberg, Deutsche Rentenversicherung (DRV), Bund:
„Das BTZ ist seit Jahren ein zuverlässiger und kreativer Partner auf dem Gebiet der beruflichen Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen.Viele unserer Versicherten haben über das BTZ eine neue berufliche Perspektive erhalten und konnten ihre gesundheitliche Situation stabilisieren. Die Zusammenarbeit mit dem BTZ ist geprägt durch ein kooperatives Miteinander.“
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